Die Bestellung als Steuerberater erfolgt auf Antrag und setzt grundsätzlich das vorherige Bestehen der Steuerberaterprüfung voraus. Der schriftliche Teil der Prüfung findet bundeseinheitlich einmal im Jahr Anfang Oktober statt.
Die mündliche Prüfung beginnt jeweils im Januar/Februar des darauf folgenden Jahres. Im Jahr 2024 finden die Aufsichtsarbeiten (schriftlicher Teil der Steuerberaterprüfung) statt:
am 08., 09. und 10. Oktober 2024
Schriftlicher Teil der Steuerberaterprüfung 2025 bis 2029
Steuerberaterprüfung 2025: | 07. bis 09. Oktober 2025 |
Steuerberaterprüfung 2026: | 06. bis 08. Oktober 2026 |
Steuerberaterprüfung 2027: | 05. bis 07. Oktober 2027 |
Steuerberaterprüfung 2028: | 10. bis 12. Oktober 2028 |
Steuerberaterprüfung 2029: | 09. bis 11. Oktober 2029 |
Weitere Informationen:
- Hilfsmittelerlass 2025
- Bekanntmachung über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2024
- Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2024 und die hierfür als Hilfsmittel zugelassenen Textausgaben
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Hinweise zur digitalen Steuerberaterprüfung 2025
in Baden-Württemberg
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Steuerberaterprüfung 2025 werden in Baden-Württemberg die Möglichkeit haben, den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung auch digital ablegen zu können.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ergibt sich aus § 37 Abs. 2 Satz 2 StBerG.
Zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die die schriftliche Prüfung digital ablegen, ein Laptop, eine Computermaus und eine externe Tastatur zur Verfügung gestellt. Das Mitbringen weiterer (eigener) Geräte ist nicht gestattet.
Ein Demoportal für das Anfertigen von Testklausuren ist unter
https://stbk-bw.q-examiner.com/
eingerichtet.
Durch einen Klick auf „Anmelden“ und „Bestätigen“ öffnet sich das Programm ohne Zugangsdaten.
Das Portal lässt sich nur mit dem Google Chrome Browser aufrufen.
Ihre Entscheidung darüber, ob Sie die digitale Prüfung digital oder analog schreiben möchten, ist verbindlich. Ein Wechsel zwischen digital und analog an einzelnen Prüfungstagen ist nicht möglich. Hierfür erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der schriftlichen Prüfung im jeweiligen Prüfungsjahr zu gegebener Zeit ein Formular, in welchem das Wahlrecht ausgeübt werden kann.